Rechtliche Grundlagen im Reselling: Deine Händler-Pflichten

Rechtliche Grundlagen im Reselling: Deine Pflichten als Online-Händler

Nachdem ich in der vergangenen Woche erklärt habe, wie man ein gewerbliches eBay-Konto eröffnet, soll es heute um rechtliche Grundlagen im Reselling gehen. Denn bevor du deine ersten Produkte beispielsweise auf eBay zum Verkauf anbietest, solltest du zunächst deinen rechtlichen Verpflichtungen als Online-Händler nachkommen. Welche Pflichten das konkret sind, erfährst du in diesem Beitrag. 

Impressum

Jeder Webseiten- oder Shop-Betreiber in Deutschland unterliegt der allgemeinen Impressumspflicht, welche sich aus dem § 5 TMG sowie § 55 RStV ergibt. Die daraus folgende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung beinhaltet alle wichtigen Details über den Inhaber einer Webseite oder eines Online-Shops. So sind folgende Angaben Bestandteil fast jedes Impressums:

  • Geschäftsbezeichnung (falls vorhanden) 
  • Vollständiger Name des Inhabers 
  • Geschäftliche Anschrift
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Angaben zur Art der Besteuerung

Damit wissen deine künftigen Kunden ganz genau, mit wem sie es zu tun haben. 

Widerrufsbelehrung

Neben dem Impressum ist nach § 355 BGB auch die Information zur Widerrufsbelehrung und dem bestehenden Widerrufsrecht verpflichtend. Demnach haben Verbraucher das Recht, ihre Fernabsatzverträge (also Verträge die über das Internet abgeschlossen wurden) wieder zu widerrufen und vom Kauf zurückzutreten. Hiermit ist also auch der gewerbliche Online-Handel betroffen. Als Reseller solltest du diesen Punkt deshalb natürlich auch berücksichtigen. 

Kunden können unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen, sämtliche gekauften Waren wieder an den Verkäufer zurücksenden. Dafür reicht eine einfache (und einseitige) Willenserklärung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Verkäufer aus. 

Wichtig: Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt erst dann, wenn der Kunde hierüber tatsächlich auch durch den Verkäufer informiert wurde und die Ware erhalten hat. Wenn du also beispielsweise einen Kunden nicht über das Widerrufsrecht belehrt hast und diese Information ausbleibt, kann der Kunde unter Umständen auch noch mehrere Monate nach dem Kauf vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und dementsprechend vom Kauf zurücktreten. Das wäre natürlich nicht ideal. Deshalb solltest du unbedingt darauf achten, deine Kunden entsprechend zu informieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind nach §§ 305 ff. BGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Vereinfachung und Standardisierung von Massenverträgen dienen. Es sind also keine Vertragsbedingungen, die für einzelne Kunden ausgestaltet wurden. Vielmehr handelt es sich hierbei um gleichbleibende Bedingungen für alle Vertragspartner. Im Reselling können die AGBs quasi als Kaufverträge gesehen werden. 

Inhaltlich werden in den AGBs beispielsweise folgende Fragen geklärt:

  • Wann kommt ein Vertrag zustande?
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie sind die Liefer- und Versandbedingungen ausgestaltet?
  • Wer trägt die Rücksendekosten bei einem Widerruf

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dazu, eigene AGBs zu besitzen. Im Zweifel würden nämlich andere gesetzliche Regelungen greifen. Allerdings is es sehr empfehlenswert eigene AGBs aufzusetzen. Denn die gesetzlichen Regelungen sind nicht immer zu deinem Vorteil formuliert. Mit eigenen AGBs kannst du die Vertragsbedingungen wesentlich beeinflussen und auf diesem Wege mehr zu deinem Vorteil gestalten. 

Erstellung der Rechtstexte

Selbstverständlich wirst du das ganze rechtliche „klein klein“ nicht selbst formulieren müssen. Denn rechtliche Grundlagen im Reselling und damit individuelle Rechtstexte für deinen Shop, kannst du für einen kleinen Betrag ganz einfach und schnell von professionellen Dienstleistern erstellen lassen. Ich selbst nutze hierfür den Service der IT-Recht Kanzlei*. Ich kann jedoch auch den Service des Händlerbundes* als Alternative empfehlen. 

Was du unbedingt vermeiden solltest, ist die Nutzung von kostenlosen Angeboten oder Generatoren zur Erstellung von Rechtstexten. Solche kostenlose Angebote sind meist sehr generell formuliert und in der Regel nicht für deinen individuellen Fall passend. Dadurch riskierst du möglicherweise eine Abmahnung, die ganz schnell ziemlich teuer werden kann. 

Besser wäre also, wenn du dir deine Rechtstexte durch spezialisierte Juristen erstellen lässt – Beispielsweise über einen der oben genannten Dienstleister. Diese bieten dir nicht nur abmahnsichere Rechtstexte, sondern übernehmen hierfür auch die anwaltliche Haftung. Sie informieren dich zudem regelmäßig über wichtige Updates und Änderungen. Für rund 10€ im Monat ist diese Leistung aus meiner Sicht auf jeden Fall gut investiertes Geld!

Besonderheiten

Leider gibt es wie bei vielen Dingen im Leben aber auch immer wieder zusätzliche Besonderheiten auf die man achten sollte. So auch bei den rechtlichen Anforderungen im Reselling. Denn je nach dem was du verkaufst und wie du die Produkte verschickst, kann es über die oben genannten Rechtstexte noch zusätzliche Anforderungen geben. Um mal zwei konkrete Beispiele zu benennen:

a) Verkauf von Elektronikware mit Batterien: In diesen Fällen müsstest du deinen Kunden stets transparente Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altbatterien mitteilen. Das mache ich in meinem Fall beispielsweise, indem ich einen entsprechenden Text in meine Artikelbeschreibungen einfüge. Wenn du am Anfang allerdings nicht solche Produkte verkaufst, dann brauchst du diesen Punkt logischerweise auch nicht zu berücksichtigen.

b) Neu in Verkehr gebrachte Verpackungen: Wenn du dir über einen (Groß-)händler Versandkartons beschaffst und diese dann quasi für den Versand deiner Produkte „neu in Verkehr“ bringst, dann bist du gemäß des Verpackungsgesetzes nach § 3 VIII VerpackG dazu verpflichtet, deine Verpackungen kostenpflichtig über ein sogenanntes duales System zu lizensieren. Daher meine Empfehlung für deinen Start: Verwende so gut es geht einfach alte Kartons wieder, die du durch private Bestellungen erhalten hast. Bei dieser Vorgehensweise brauchst du deine Verpackungen nicht nochmal zu lizensieren, da das ja schon von dem Händler zuvor vorgenommen wurde.

Zu diesen und weiteren Besonderheiten finden sich natürlich auch jede Menge weitere Details auf den Webseiten der oben genannten Dienstleister. Aber auch hier auf diesem Blog werden künftig weitere Beiträge zu genau diesen Besonderheiten kommen. Damit auch du dein Reselling Business gleich von Anfang an „richtig“ angehen kannst.

Mich würde sehr interessieren, wie du bei der Erstellung deiner Rechtstexte vorgehen wirst? Lass es mich mal unten im Kommentarfeld wissen.

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