Das Verpackungsgesetz: Alles was du wissen solltest!
Das Verpackungsgesetz ist wohl eines der Themen, dass die meisten Reselling Neueinsteiger nicht wirklich auf dem Schirm haben. Dabei ist dieses Thema neben den sonstigen rechtlichen Basisgrundlagen mit eines der wichtigsten. Warum dieses Gesetz so wichtig ist, wen es betrifft und wie du als Reseller damit umgehen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Zunächst die Basics
Bei dem Verpackungsgesetz handelt es sich um ein noch relativ neues Gesetz, dass erst am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Inhalte des Verpackungsgesetzes sind allerdings nicht wirklich neu. Denn das Verpackungsgesetz baut auf der bereits vorher existierenden Verpackungsverordnung auf, die nun durch das neue Gesetz abgelöst wurde. Eine wesentliche Neuerung durch das Gesetz liegt in der neuen Registrierungspflicht, die es so vor 2019 noch nicht gab – dazu aber weiter unten mehr Details.
Das Verpackungsgesetz richtet sich an alle, die mit Produkten gefüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial) erstmals in den Verkehr bringen, die am Ende des Tages über den privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Davon betroffen sind also fast alle gewerblichen Teilnehmer: Hersteller, (Online-)Händler und Importeure. Eine Bagatellgrenze oder Ähnliches gibt es nicht – denn das neue Gesetz greift schon bei kleinen Mengen. Als kleiner Online-Händler oder Kleinunternehmer solltest du dich also ebenfalls an das Verpackungsgesetz halten.
Sinn und Zweck des Ganzen ist eine vollumfängliche und faire Verteilung der Kosten für die Erfassung, Sortierung und umweltgerechte Verwertung der Verpackungen – alle Teilnehmer werden in die Verantwortung genommen. Das neue Gesetz zahlt damit also auf das Ziel einer ökonomischen Nachhaltigkeit ein.
Was sind deine To Do’s?
Wenn du noch nicht gewerblich als Reseller tätig bist oder nur Verpackungen und Verpackungsmaterialien nutzt, die bereits ein anderer Händler erstmals in den Verkehr gebracht hat (beispielsweise von privaten Online-Bestellungen), dann hast du erstmal gar nichts zu tun.
Sobald du aber anfängst gewerblich zu handeln und dir dafür gezielt Verpackungen sowie Verpackungsmaterialien kaufst und diese somit als erster in den Verkehr bringst, solltest du die gesetzlichen Regelungen aus dem Verpackungsgesetzt in jedem Fall einhalten.
In diesem Fall solltest du folgende 3 To Do’s erledigen, um auf der sicheren Seite zu sein – keine Sorge, das ganze dauert auch nur rund 15 Minuten und kann komplett digital erledigt werden, also alles easy:
Schritt 1: Registriere dich bei der Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister)
Als erstes solltest du dich mit deinen Stammdaten bei der Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister) registrieren. Die Stammdaten umfassen die üblichen Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Rufnummer, E-Mail oder Steuernummer.
Im Anschluss musst du alle Markennamen eintragen, unter denen die Verpackungen in den Verkehr gebracht werden. Die meisten werden wohl vermutlich Verpackungen ohne Markennamen nutzen. In diesem Fall kann dann einfach der Unternehmensname oder dein vollständiger Name (bei Einzelunternehmern) in das entsprechende Feld eingetragen werden.
Nach Abschluss der Registrierung erhältst du dann eine vorläufige Registrierungsnummer, die du im zweiten Schritt benötigen wirst. Damit wäre der erste Schritt auch schon erledigt.
Du findest übrigens über diesen Link eine Orientierungshilfe, falls du noch immer unsicher bist, ob das Verpackungsgesetz auf dich zutrifft.
Schritt 2: Melde dich bei einem dualen System an
Im zweiten Schritt folgt die Anmeldung bei einem dualen System, um deine Verpackungen zu lizenzieren.
Grundsätzlich werden alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien berücksichtigt, die beim privaten Endverbraucher typischerweise im Müll landen. Aus welchem Material die Verpackungen bestehen, spielt dabei keine Rolle. Dazu zählen unter anderem Verpackungskartons, Versandtaschen, Luftpolsterumschläge, Umverpackungen, Folien, Polster, andere Füllmaterialien sowie Verpackungsbestandteile wie Etiketten.
Für die Lizenzierung von Verpackungen fällt stets ein entsprechendes Lizenzentgelt an. Dieses wird anhand der Verpackungsmenge, die in den Umlauf gebracht wird, berechnet. Die Verpackungsmenge wird bei vielen dualen Systemen üblicherweise in Kilo angegeben – aus praktischen Gesichtspunkten ist das aber leider nicht ganz so ideal. Denn die meisten wissen vermutlich gar nicht, was ihre Verpackungen und Verpackungsmaterialien wiegen. Zwar kann man diese Info oft von den jeweiligen Händlern in Erfahrung bringen oder einfach selbst abwiegen, viel praktischer sind aber Berechnungshilfen, die einige duale Systeme wie Lizenzero anbieten. Darüber lässt sich die Verpackungsmenge ganz einfach über die Anzahl der Pakete berechnen.
Hinweis: Du kannst die Lizenzierung von Verpackungen auch rückwirkend vornehmen, falls du es beispielsweise versäumt hast bisher. Insofern du die Lizenzierung für das aktuelle Jahr vornimmst, musst du eine Schätzung vornehmen. Solltest du am Ende des Jahres dann doch mehr oder weniger Verpackungen benutzt haben, kannst du deine Angaben noch korrigieren und anpassen.
Meine Verpackungslizenzierung habe ich über activate by Reclay vorgenommen, da dieser Anbieter vor allem am Anfang noch recht günstig ist. Aber auch Lizenzero ist aufgrund seiner einfachen Berechnungshilfe sehr beliebt.
Hier findest du eine Liste verfügbarer dualen Systeme:
- Activate by Reclay
- Lizenzero
- Belland
- Der Grüne Punkt
- Eco Punkt
- EASy-Shop (Landbell)
- Noventiz
- Prezero
- Veolia
- Zentek
Schritt 3: Melde deine lizenzierte Verpackungsmenge bei der Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister)
Zum Schluss musst du nur noch bei der Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister) deine lizenzierte Verpackungsmenge melden. Es ist wichtig, dass du bei der Datenmeldung genau die selbe Menge meldest, die du über das duale System lizenziert hast. Übrigens: Die Datenmeldung darf auch nur durch dich selbst erfolgen – du kannst also nicht jemanden anderen beauftragen, die Datenmeldung für dich zu erledigen.
Falls nicht vorher schon geschehen, solltest du innerhalb der Stammdaten zusätzlich noch einmal bestätigen, dass du dich bei einem dualen System angemeldet hast und diesen konkret in dem entsprechenden Feld auswählen. Damit schließt du deine Registrierung vollständig ab und es erfolgt eine öffentliche Eintragung im Verpackungsregister-Datenbank „LUCID“.
Wie geht es weiter?
Mit den oben genannten drei Schritten wären die einmaligen To Do’s zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes erledigt. Es gibt allerdings darüber hinaus noch zwei Dinge, die du jährlich angehen solltest:
- Planmengenmeldung: Jährlich solltest du bei der Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister) sowie bei deinem dualen System die geplante Verpackungsmenge bis zum 31.12. für das gesamte folgende Jahr melden
- Jahresabschlussmeldung: Ebenso solltest du die Stiftung Zentrale Stelle (Verpackungsregister) sowie dein duales System bis spätestens zum 15.02 des Folgejahres über die tatsächlich angefallene Verpackungsmenge des aktuellen Jahres informieren
Und noch ein Schlusswort
Nimm das Thema Verpackungsgesetz unbedingt ernst – auch wenn du jetzt erst startest!
Da alle Daten und Eintragungen in der Verpackungsregister-Datenbank „LUCID“ öffentlich einsehbar sind, können Wettbewerber ganz einfach nachprüfen, ob du dich registriert und deine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert hast. Im Zweifel kannst du so ganz schnell eine Abmahnung erhalten, die ziemlich teuer werden kann.
Des Weiteren gibt es wie bei anderen Gesetzen auch üblich Bußgelder von teilweise bis zu 200.000€. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Verkaufsverbot, sodass man keinen Online-Handel mehr betreiben darf.
Daher lautet mein Rat an dich ganz klar: Kümmere dich gleich zu Beginn um eine entsprechende Registrierung im Verpackungsregister sowie Anmeldung bei einem dualen System. Gehe das Risiko einer potentiellen Abmahnung, eines Bußgeldes oder Verkaufsverbotes nicht unnötig ein. Gerade am Anfang – wenn du noch relativ wenige Pakete verschickst – sind die Kosten mit meist unter 5€ pro Monat wirklich überschaubar und das potentielle Risiko einfach nicht wert.
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